Gerberstr. 6, 24541 Quickborn +49 4106 80 89 541 Praxis@logopädie-quickborn.de

Wie bekomme ich Logopädie?

Logopädie wird in der Regel vom behandelnden Arzt verordnet. Das können neben dem Haus- oder Kinderarzt auch Neurologen, HNO-Ärzte, Phoniater, Internisten, Zahnärzte oder Kieferorthopäden sein. Der Arzt entscheidet über die Anzahl der Therapieeinheiten, die Frequenz der Behandlung und die Dauer einer Sitzung, sowie, ob eine Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden soll. 

Sobald eine Verordnung ausgestellt wurde, können Sie mit uns telefonisch, per Mail oder auch persönlich in unseren Räumlichkeiten einen Termin vereinbaren. Da uns an Regelmäßigkeit und Konstanz in der Behandlung gelegen ist, versuchen wir stets einen Termin an immer gleichem Tag und gleicher Zeit zu finden, so dass die Patienten sich auch langfristig auf ihre Behandlung einstellen können. Aus diesem Grund gibt es auch leider keine offene Sprechstunde, wie Sie es aus Arztpraxen kennen. Allerdings bieten wir für Fragen und einen ersten Eindruck regelmäßig unsere „Mundsprechstunde“ an. Informieren Sie sich hier auf der Seite gerne über den nächsten Termin. 

Flexibilität wird bei uns großgeschrieben. Sollten wir dennoch einmal nicht sofort einen geeigneten Termin für Sie finden, bieten wir Ihnen gerne zunächst einen Termin für eine Erstgespräch an, in dem wir uns bereits einen Überblick über die vorliegenden Probleme verschaffen können und Ihnen einige Übungsvorschläge oder Hinweise geben können, um die Wartezeit zu überbrücken. 

Logopäden rechnen die Kosten für die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Ab dem 18. Lebensjahr wird eine Zuzahlung vom Versicherten in Höhe von 10 % der Behandlungskosten erhoben. Hinzu kommen 10 € Rezeptgebühr. Eine Befreiung von der Zuzahlung muss durch einen Gebührenbefreiungsausweis nachgewiesen werden.Sollten Sie nicht sicher sein, ob und inwieweit Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, können Sie dies bei Ihrer Krankenkasse erfragen. 

Bei privat versicherten Patienten berechnen wir die für die Beihilfe geltenden Sätze, so dass die Kosten in der Regel voll von den Privatkassen übernommen werden.